Sommerhitze am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, kann das Arbeiten zur echten Belastung werden – insbesondere in Werkstätten oder im Außeneinsatz. Hitze am Arbeitsplatz ist nicht nur unangenehm, sondern auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Beschäftigten vor Überhitzung zu schützen.

 

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV und ASR A3.5

Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) müssen Arbeitgeber Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und minimieren – dazu zählen auch hohe Temperaturen. Die Arbeitsstättenverordnung fordert ein „gesundheitlich zuträgliches Raumklima“ (§ 3a ArbStättV). Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 liefert konkrete Richtwerte:

  • Ab 26 °C: Maßnahmen sollten ergriffen werden (z. B. Sonnenschutz, gelockerte Kleidung, Lüftung).

  • Über 30 °C: Maßnahmen müssen getroffen werden (z. B. Bereitstellung von Getränken, zusätzliche Pausen).

  • Über 35 °C: Der Raum gilt ohne spezielle Schutzmaßnahmen als nicht mehr geeignet für Arbeit.

 

Die Bereitstellung von Trinkwasser ist bei Temperaturen über 26 °C empfohlen und ab 30 °C verpflichtend.

 

Quelle:

 

Maßnahmen für innen und außen

Technisch:

  • Sonnenschutz (Jalousien, getönte Fensterfolien)

  • Ventilatoren oder mobile Klimageräte

  • Vermeidung zusätzlicher Wärmequellen

Organisatorisch:

  • Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlagern

  • Regelmäßige Pausen in kühlen Zonen

  • Rotierende Aufgabenverteilung bei Hitzearbeiten

  • Trinkpausen und leicht zugängliche Wasserversorgung

 Persönlich:

  • Leichte, atmungsaktive Schutzkleidung

  • Sonnenschutzmittel und UV-Schutzbrillen

  • Schulung zur Erkennung von Hitzeschäden

 

Weitere Informationen:

Film:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Hitzestress

 

Sonneneinstrahlung

 Neben der Hitze geht von der Sonne im Wesentlichen eine Gefährdung durch UV-Strahlung aus.

Hierbei gilt: Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr.

Ausführliche Hinweise finden sich hier:

·       DGUV Information: Die DGUV Information 203-085: Arbeiten unter der Sonne

·       Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Sonneneinstrahlung

·       BAUA Licht und Schatten: Schutz vor Sonneneinstrahlung für Beschäftigte im Freien

·       BG Verkehr, Schutz vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung

·       BG RCI: Vorsicht beim Arbeiten im Freien

 

Fazit

Arbeitgeber müssen sich proaktiv mit dem Thema Hitze auseinandersetzen. Ein gutes Hitzeschutzkonzept kombiniert technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen von Berufsgenossenschaften bieten dabei einen klaren Handlungsrahmen. Der Schutz der Mitarbeitenden hat oberste Priorität – besonders bei Temperaturen jenseits der 30 °C.


Foto von Immo Wegmann auf Unsplash

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