Warum ist der Unterschied zwischen Fach- und Sachkunde wichtig?

Arbeitssicherheit ist ein zentrales Thema in jedem Unternehmen – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch zum Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden. Im Rahmen von Unterweisungen, Schulungen oder Ausbildungen fällt dabei häufig der Unterschied zwischen Fachkunde und Sachkunde. Beide Begriffe spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Sicherheitsmaßnahmen fachgerecht zu beurteilen, umzusetzen oder weiterzugeben. Doch was genau unterscheidet eine sachkundige Person von einer fachkundigen? In diesem Beitrag klären wir die Bedeutung beider Begriffe im Kontext der Arbeitssicherheit und zeigen, warum diese Unterscheidung in der Praxis so wichtig ist.

Fachkunde (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Fachkunde als Verfügung über erforderliche Fachkenntnisse zur Ausübung bestimmter Aufgaben.

Dazu gehören:

  • Entsprechende Berufsausbildung

  • Berufserfahrung

  • Zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit

  • Fachkenntnisse müssen durch regelmäßige Schulungen aktuell gehalten werden.

Sachkunde zum Beispiel im Sinne des Gefahrstoffrechtes (GefStoffV § 2 Abs. 17):

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert Sachkunde als erweiterte Fachkunde durch:

  • Teilnahme an behördlich anerkanntem Sachkundelehrgang

  • Ggf. erfolgreicher Abschluss mit Prüfung

  • Oder gleichwertige, behördlich anerkannte Qualifikation

Sachkunde am Beispiel der "Befähigten Person für die Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)":

Sachkundige Personen benötigen laut DGUV Grundsatz 312-906 nicht nur einen erfolgreichen Kursabschluss, sondern auch vorhandene Fachkenntnis. Sie müssen mit Arbeitsschutzvorschriften, DGUV-Regelungen und technischen Normen vertraut sein.

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Psychische Gesundheit erfordert Zeit für Achtsamkeit

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